Informationen zu Angeboten

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Hier findest Du die Tarifinformationen und Erläuterungen zur Versteuerung von Fahrvergünstigungsangeboten.

Zusammenfassung

Übersicht
 TagesTicket M Fern Freifahrt

TagesTicket M Fern

Zuzahlung

RegioTicket M 50 H/R

Nahverkehr/Fernverkehr

beidesbeidesNahverkehr

persönlich/übertragbar  

persönlichübertragbarübertragbar

Tageskarte/Hin- und Rückfahrt/Einfache Fahrt

TageskarteTageskarteEinfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt

Sperrlistenrelevant

janeinnein

Wagenklasse

abhängig von der persönlichen Berechtigungabhängig von der persönlichen Berechtigungabhängig von der persönlichen Berechtigung

Sitzplatzreservierung

ohneohneohne

Zugbindung

neinneinnein

belastet persönliches Kontingent

janeinnein

 

Tarifinformationen

TagesTicket M Fern F – Dein Freifahrkontingent

Mit dem TagesTicket M Fern F(reifahrt) kannst Du im Nah- und Fernverkehr deutschlandweit fahren. Das Angebot ist eine TagesNetzkarte – an einem Tag darfst Du so oft fahren, wie Du möchtest. In der Regel haben Mitarbeitende 16 Freifahrten, Rentner und Angehörige 8 Freifahrten pro Kalenderjahr.

Die Sperrliste muss berücksichtigt werden.

 

Persönlich/übertragbar

Das TagesTicket M Fern F ist persönlich und kann nur von der Person genutzt werden, für die das Angebot gebucht wurde.

Sperrliste

Wegen starker Nachfrage kannst Du bestimmte Züge / an bestimmten Tagen / auf bestimmten Streckenabschnitten nicht nutzen. Details entnimmst Du bitte der Information „Wo gilt meine Fahrvergünstigung“.

Geltungsdauer

Dein TagesTicket M Fern F, das Du in DB MobiDig gebucht hast, kannst Du ab dem Buchungstag innerhalb von zwölf Monaten zur Fahrt nutzen. Die TagesTicket M Fern F, die Du über andere Vertriebswege buchst (z.B. Fahrkarten-Automaten), kannst du ab dem Buchungstag innerhalb von sechs Monaten zur Fahrt nutzen.Es gilt an einem Tag ab 00:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.Wenn Du Deine Reise ab 22.00 Uhr (planmäßige Abfahrtzeit) antrittst, kann als 1. Geltungstag das Datum des Folgetages eingetragen werden.

Geltungsbereich

Das TagesTicket M Fern F berechtigt Dich zu beliebig vielen Fahrten auf dem gesamten Streckennetz in den Zügen der DB AG, in Verbünden (nicht im Tarifgebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV)), bei Gesellschaften, die im Auftrag der DB AG Personenverkehr betreiben sowie auf den Linienschiffen im Wangerooge-Verkehr zu fahren. Bei einigen NE-Bahnen nur zur einmaligen Hin- und Rückfahrt.

Details entnimmst Du bitte der Information „Wo gilt meine Fahrvergünstigung“.

Produktnutzung

Du kannst folgende Züge ohne Aufpreis nutzen:

  • ICE, ECE, RJ, CIS, IC, EC, D, EN, BWE (auf DB-Relation), IRE, RE, RB, S-Bahn
  • NE-Bahnen laut der Information „Wo gilt meine Fahrvergünstigung“ (zur einmaligen Hin- und Rückfahrt).

Kindermitnahme

Bis zu 4 Kinder (im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren) können in Begleitung von Fahrvergünstigungsberechtigten ab 15 Jahren kostenfrei mitgenommen werden. Die kostenfreie Mitnahme ist unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, d.h. die kostenfrei mitreisenden Kinder müssen sich nicht mehr mit ihrer IdentCard/ihrem Berechtigungsausweis legitimieren. Die Mitnahmeregelung gilt auch, wenn im Vor- oder Nachlauf das Fernverkehrs-Ticket im Nahverkehr genutzt wird.

Kinder, die nicht in Begleitung von Fahrvergünstigungsberechtigten ab 15 Jahren fahren, lösen ein eigenes Ticket.

Die Regelung für Kinder unter 6 Jahren: Sie fahren weiterhin kostenfrei und benötigen keine eigene Fahrkarte.

Stornierung

Umtausch und Erstattung sind bei diesem Angebot ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

Du kannst zusätzlich zu den Fahrvergünstigungen auch weitere Zuwendungen des Arbeitgebers bekommen, die einen Sachbezugswert haben.

Relevant für die steuerliche Freigrenze sind auch die Sachbezugswerte, die Deine Familienangehörigen im Rahmen der Fahrvergünstigungen buchen. Die verwendeten Fahrvergünstigungs-Sachbezugswerte eines Monats (für das Angebot TagesTicket M Fern) kannst Du unter „Weiteres“ – „Meine Kontingente und Sachbezugswerte“ einsehen.

Wagenklasse

Ob Du in der 1. oder 2. Wagenklasse reisen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab.Das TagesTicket M Fern F kann mit einer 1. Klasse-Berechtigung sowohl für die 1. als auch für die 2. Klasse erworben werden.Mit einer 2. Klasse-Berechtigung kann das TagesTicket M Fern F für die 2. Klasse erworben werden. Ein Übergang in die 1. Klasse ist gegen die Zahlung der Differenz zwischen dem Flexpreis 2. Klasse und dem Flexpreis 1. Klasse möglich. 

TagesTicket M Fern mit Zuzahlung

Mit dem TagesTicket M Fern (mit Zuzahlung) kannst Du im Nah- und Fernverkehr deutschlandweit fahren. Das Angebot ist eine TagesNetzkarte – an einem Tag darfst Du so oft fahren, wie Du möchtest. Das TagesTicket M Fern mit Zuzahlung ist nicht kontingentiert, Dein persönliches Freifahrtkontingent wird nicht belastet.

Die Sperrliste muss nicht berücksichtigt werden.

 

Persönlich/übertragbar

Das TagesTicket M Fern mit Zuzahlung ist übertragbar und kann an andere Fahrvergünstigungsberechtigte weitergegeben werden.

Beachte hierbei bitte folgende Punkte:

  • Nur der Voucher kann übertragen werden. Sobald ein Voucher aktiviert wurde und damit zu einem Ticket wurde, ist das Ticket persönlich und nicht mehr übertragbar.
  • Der Nutzer des TagesTicket M Fern mit Zuzahlung muss die Voraussetzungen zur Nutzung des Ticket erfüllen: Ein TagesTicket M Fern mit Zuzahlung 1. Klasse kann nicht mit einer 2. Klasse-Berechtigung genutzt werden.

Sperrliste

Mit dem TagesTicket M Fern mit Zuzahlung kannst Du auch in Zügen reisen, die in der Sperrliste enthalten sind. Bitte beachte, dass in vollen Zügen Dein Sitzplatz für unsere Kunden freigegeben werden muss.

Geltungsdauer

Dein TagesTicket M Fern mit Zuzahlung, das Du in DB MobiDig gebucht hast, kannst Du ab dem Buchungstag innerhalb von zwölf Monaten zur Fahrt nutzen. Die TagesTicket M Fern mit Zuzahlung, die Du über andere Vertriebswege buchst (z.B. Fahrkarten-Automaten), kannst du ab dem Buchungstag innerhalb von sechs Monaten zur Fahrt nutzen.Es gilt an einem Tag ab 00:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.Wenn Du Deine Reise ab 22.00 Uhr (planmäßige Abfahrtzeit) antrittst, kann als 1. Geltungstag das Datum des Folgetages eingetragen werden.

Geltungsbereich

Das TagesTicket M Fern mit Zuzahlung berechtigt Dich zu beliebig vielen Fahrten auf dem gesamten Streckennetz in den Zügen der DB AG, in Verbünden (nicht im Tarifgebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV)), bei Gesellschaften, die im Auftrag der DB AG Personenverkehr betreiben sowie auf den Linienschiffen im Wangerooge-Verkehr zu fahren. Bei einigen NE-Bahnen nur zur einmaligen Hin- und Rückfahrt.

Details entnimmst Du bitte der Information „Wo gilt meine Fahrvergünstigung“ im Bereich „Weiteres“.

Produktnutzung

Du kannst folgende Züge ohne Aufpreis nutzen:

  • ICE, ECE, RJ, CIS, IC, EC, D, EN, BWE (auf DB-Relation), IRE, RE, RB, S-Bahn
  • NE-Bahnen laut der Information „Wo gilt meine Fahrvergünstigung“ (zur einmaligen Hin- und Rückfahrt).

Kindermitnahme

Bis zu 4 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren können in Begleitung von Fahrvergünstigungsberechtigten ab 15 Jahren kostenfrei mitgenommen werden. Die kostenfreie Mitnahme ist unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, d.h. die kostenfrei mitreisenden Kinder müssen sich nicht mehr mit ihrer IdentCard/ihrem Berechtigungsausweis legitimieren. Die Mitnahmeregelung gilt auch, wenn im Vor- oder Nachlauf das Fernverkehrs-Ticket im Nahverkehr genutzt wird.

Kinder, die nicht in Begleitung von Fahrvergünstigungsberechtigten ab 15 Jahren fahren, lösen ein eigenes Ticket.

Die Regelung für Kinder unter 6 Jahren: Sie fahren weiterhin kostenfrei und benötigen keine eigene Fahrkarte.

Stornierung

Umtausch und Erstattung sind bei diesem Angebot ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

Du kannst zusätzlich zu den Fahrvergünstigungen auch weitere Zuwendungen des Arbeitgebers bekommen, die einen Sachbezugswert haben (z.B. Firmenfahrrad).

Relevant für die steuerliche Freigrenze sind auch die Sachbezugswerte, die deine Familienangehörigen im Rahmen der Fahrvergünstigungen buchen. Die verwendeten Fahrvergünstigungs-Sachbezugswerte eines Monats (für das Angebot TagesTicket M Fern) kannst Du unter „Weiteres“ – „Meine Kontingente und Sachbezugswerte“ einsehen.

Wagenklasse

Ob Du in der 1. oder 2. Wagenklasse reisen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab.Das TagesTicket M Fern mit Zuzahlung kann mit einer 1. Klasse-Berechtigung sowohl für die 1. Klasse als auch für die 2. Klasse erworben werden.Mit einer 2. Klasse-Berechtigung kann das TagesTicket M Fern mit Zuzahlung für die 2. Klasse erworben werden. Ein Übergang in die 1. Klasse ist gegen die Zahlung der Differenz zwischen dem Flexpreis 2. Klasse und dem Flexpreis 1. Klasse möglich.

RegioTicket M 50 H/R - Im Fünferpack günstiger

Ein RegioTicket M 50 H/R gilt für eine einmalige Hin- und Rückfahrt im Nahverkehr zwischen zwei Bahnhöfen, die höchstens 50 km entfernt sind. Für Entfernungen über 50 km können mehrere RegioTickets miteinander kombiniert werden. Dein persönliches Freifahrtkontingent wird nicht belastet.

Entfernungsrechner

Mit der Fahrplanauskunft (Angebotsberater) in DB MobiDig kannst Du die Tarifkilometer anzeigen lassen.

Persönlich/übertragbar

Das RegioTicket M 50 H/R ist übertragbar und kann an andere Fahrvergünstigungsberechtigte weitergegeben werden.

Beachte hierbei bitte folgende Punkte:

  • Nur der Voucher kann übertragen werden. Sobald ein Voucher aktiviert und damit zu einem Ticket wurde, ist das Ticket persönlich und nicht mehr übertragbar.
  • Der Nutzer des RegioTicket M 50 H/R muss die Voraussetzungen zur Nutzung des Tickets erfüllen: Ein RegioTicket M 50 H/R 1. Klasse kann nicht mit einer 2. Klasse-Berechtigung genutzt werden.

Sperrliste

Die Sperrliste ist nur für Fernverkehrszüge relevant. Da das RegioTicket M 50 H/R nur im Nahverkehr gültig ist, muss die Sperrliste nicht berücksichtigt werden.

Geltungsdauer

Dein RegioTicket M 50 H/R, das Du in DB MobiDig gebucht hast, kannst Du ab dem Buchungstag innerhalb von zwölf Monaten zur Fahrt nutzen. Die RegioTicket M 50 H/R, die Du über andere Vertriebswege buchst (z.B. Fahrkarten-Automaten), kannst du ab dem Buchungstag innerhalb von sechs Monaten zur Fahrt nutzen.Es gilt für eine Hin- und Rückfahrt an einem Tag ab 00:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.

Geltungsbereich

Das RegioTicket M 50 H/R berechtigt Dich zu einer Hin- und Rückfahrt auf dem gesamten Streckennetz in den in den Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) der DB AG und in Verbünden (nicht im Tarifgebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV)).

Details entnimmst Du bitte der Information „Wo gilt meine Fahrvergünstigung“ im Bereich „Weiteres“.

Produktnutzung

Du kannst folgende Züge nutzen:

  • Regionalzüge der DB AG: IRE, RE, RB, S-Bahn

Kindermitnahme

Bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren können in Begleitung von Fahrvergünstigungsberechtigten ab 15 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

Kinder, die nicht in Begleitung von Fahrvergünstigungsberechtigten ab 15 Jahren fahren, lösen ein eigenes Ticket.

Stornierung

Umtausch und Erstattung sind bei diesem Angebot ausgeschlossen.

Wagenklasse

Ob Du in der 1. oder 2. Wagenklasse reisen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab.

Das RegioTicket M 50 H/R kann mit einer 1. Klasse-Berechtigung für beide Klassen erworben werden.

Mit einer 2. Klasse-Berechtigung kann das RegioTicket M 50 H/R für die 2. Klasse erworben werden. Ein Übergang in die 1. Klasse ist gegen die Zahlung der Differenz zwischen dem Normalpreis 2. Klasse und dem Normalpreis 1. Klasse möglich.

 

Versteuerung von Fahrvergünstigungen

Allgemeine Informationen

Fahrvergünstigungen sind - wie das Bruttoentgelt - steuerpflichtige Einnahmen der Mitarbeitenden. 

Dieser Artikel erläutert die steuerliche Behandlung der Fahrvergünstigungen im DB Konzern und stellt die geltenden gesetzlichen Regelungen dar.

Neben der bisherigen monatlichen Freigrenze wird dabei auch der seit 2026 zusätzlich anzuwendende jährliche Rabattfreibetrag für das TagesTicket M Fern berücksichtigt. Es werden die unterschiedlichen steuerlichen Systematiken und deren Anwendung im Zusammenhang mit Fahrvergünstigungen dargestellt. 

Falls Du weitergehende Fragen zur Versteuerung Deiner Fahrvergünstigungen hast, kannst Du Dich an die Kolleginnen und Kollegen Deiner personalbetreuenden Stelle wenden. Die Ansprechpartner findest Du hier.

Auch Dein zuständiges Finanzamt, Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein können Dir weitere Auskünfte zur Versteuerung von Fahrvergünstigungen und den jeweils geltenden Steuerregelungen geben.

Geldwerte Vorteile (Sachbezugswert abzüglich Zuzahlung)

Fahrvergünstigungen gelten steuerlich als geldwerter Vorteil (Sachbezugswert abzüglich Zuzahlung) und sind damit nach den gesetzlichen Bestimmungen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ob und in welcher Höhe Steuern/Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hängt von der Art und dem Umfang der Fahrvergünstigung und den jeweils geltenden steuerlichen Regelungen ab. Die steuerlichen Regelungen können sich je nach Gesellschaft innerhalb des DB Konzerns unterscheiden.

 

Steuerliche Bewertung der Fahrvergünstigungen

Fahrvergünstigungen werden mit dem jeweiligen Sachbezugswert in dem Monat steuerlich erfasst, in welchem sie erworben bzw. gelöst wurden (Zuflussprinzip). Eine Ausnahme bildet der Vorverkauf am Jahresende auf das Kontingent des Folgejahres - es gilt das Datum des 1. Geltungstages als Zufluss. 

Gut zu wissen: Seit dem 14.12.2025 gelten die folgenden Sachbezugswerte. Ein TagesTicket M Fern F 2. Klasse kann auch weiterhin pro Monat steuerfrei gelöst werden, da der Sachbezugswert unter der monatlichen Freigrenze von 50 Euro gehalten werden konnte.

Sachbezugswerte TagesTicket M Fern (gültig ab 14.12.2025)

 2. Klasse - Erwachsene2. Klasse - Kinder1.Klasse - Erwachsene
TagesTicket M Fern Freifahrt¹Sachbezugswert49,96 €³24,98 €³87,25 €³

TagesTicket M Fern mit Zuzahlung²

Sachbezugswert

Zuzahlungsbetrag

 

 

24,96 €³

25,00 € 

 

 

12,48 €³

12,50 € 

 

 

50,00 €³

37,25 € 

¹ Gem. KonzernFahrvergTV kalenderjährlich pers. Freifahrt-Kontingent von 16 TagesTicket M Fern F je Hauptberechtigten, ² Unbegrenzte Anzahl TagesTicket M Fern mit Zuzahlung, ³ Geldwerter Vorteil

 

Sachbezugswerte RegioTicket M 50 H/R

Das RegioTicket M 50 H/R ist seit Mai 2019 steuerfrei. Demzufolge werden an dieser Stelle keine Sachbezugswerte mehr veröffentlicht. Du findest nachfolgend die Zuzahlungswerte.

Achtung: Die Nutzung des RegioTickets M 50 H/R für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist strengstens untersagt.  

 2. Klasse (Einzelfahrt)2. Klasse (Mehrfahrten Fünferticket)1. Klasse (Einzelfahrt)1. Klasse (Mehrfahrten Fünferticket)
Preis Zuzahlung(Eigenanteil)2,40 €10,00 €(pro Ticket 2,00 €)3,50 €15,00 €(pro Ticket 3,00 €)

 

Versteuerung in Anwendung der monatlichen Freigrenze in Höhe von 50 Euro

Die Versteuerung von Fahrvergünstigungen erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der monatlichen Freigrenze von 50 Euro gemäß § 8 Abs. 2 EStG.

Dabei gilt:

  • Liegt die Summe der Sachbezugswerte in einem Kalendermonat bei maximal 50 Euro, erfolgt keine Versteuerung.
  • Wird die Freigrenze z.B. nur um 0,01 Euro überschritten, ist der gesamte Sachbezugswert steuerpflichtig.

Diese Regelung stellt eine Freigrenze dar. Das bedeutet, dass bereits bei geringfügigem Überschreiten die vollständige Besteuerung erfolgt.

In der Praxis führt diese Systematik dazu, dass derzeit regelmäßig ein TagesTicket M Fern (2. Klasse) pro Monat steuerfrei gebucht werden kann, sofern der Sachbezugswert unterhalb der Freigrenze von 50 Euro bleibt.

Die Anwendung der Freigrenze erfolgt jeweils monatsbezogen, unabhängig von der Nutzung in anderen Monaten.

Versteuerung in Anwendung des jährlichen Rabattfreibetrags in Höhe von 1.080 Euro - Einführung und Geltungsbereich

Auf Basis der Entscheidung des Betriebsstättenfinanzamtes Berlin wird der kalenderjährliche Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro (§ 8 Abs. 3 EStG) zusätzlich zur monatlichen Freigrenze von 50 Euro (§ 8 Abs. 2 EStG) auf das TagesTicket M Fern angewendet. 

Der Rabattfreibetrag gilt aufgrund von Vorgaben der Finanzverwaltung ausschließlich für Mitarbeitende der folgend genannten Gesellschaften (Tochtergesellschaften sind nicht einbezogen):

 

  • DB Fernverkehr AG
  • DB InfraGO AG
  • DB Bahnbau Gruppe GmbH
  • DB Energie GmbH 

Diese Entscheidung begründet das zuständige Betriebsstättenfinanzamt damit, dass die genannten Gesellschaften einen wesentlichen Beitrag zur Fernverkehrsleistung erbringen.

Der DB Konzern setzt sich für eine einheitliche Anwendung für alle Konzerngesellschaften ein. Hierzu werden gegenwärtig auch im rechtlichen Rahmen verschiedene Optionen geprüft. Entsprechende Verfahren werden erfahrungsgemäß jedoch Zeit in Anspruch nehmen.

Der Rabattfreibetrag gilt zum Januar 2026 und wird mit der Gehaltsabrechnung im Juli rückwirkend eingeführt. 

Rentner:innen, die unmittelbar vor Renteneintritt bei der DB Fernverkehr AG, DB InfraGO AG, DB Bahnbau Gruppe GmbH oder DB Energie GmbH beschäftigt waren können seit Januar 2026 ebenfalls den Rabattfreibetrag in Anspruch nehmen. 

Für zugewiesene Beamte wird der Rabattfreibetrag durch das Bundeseisenbahnvermögen seit 2025 - unabhängig von der jeweiligen Konzerngesellschaft - angewendet. Dem liegt ebenfalls eine Entscheidung der hier zuständigen Finanzämter zu Grunde.

Systematik des Rabattfreibetrags

Der Rabattfreibetrag ist kalenderjährlich zu berücksichtigen:

  • Sachbezugswerte bis zu 1.080 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei.
  • Nur der darüberhinausgehende Anteil wird versteuert.

Im Unterschied zur monatlichen Freigrenze handelt es sich um einen Freibetrag. Das bedeutet, dass bei Überschreiten nicht der Gesamtbetrag, sondern nur der übersteigende Anteil steuerpflichtig ist.

Solange der Rabattfreibetrag nicht ausgeschöpft ist, können Fahrvergünstigungen unabhängig vom Monat steuerfrei genutzt werden.

Nach Ausschöpfung des Rabattfreibetrags wird für weitere Sachbezüge im darauffolgenden Monat wieder die monatliche Freigrenze angewendet.

Gegenüberstellung von monatlicher Freigrenze und jährlichem Rabattfreibetrag in Anwendung auf das TagesTicket M Fern

 

Monatliche Freigrenze (derzeit 50,00 Euro)

§ 8 Abs. 2 EStG

Jährlicher Rabattfreibetrag (1.080,00 Euro)

§ 8 Abs. 3 EStG 

Summe der Sachbezugswerte in einem Monat bis zur Freigrenze (50,00 Euro):  keine Versteuerung

 

Summe der Sachbezugswerte in einem Monat höher als Freigrenze, z.B. (50,01 Euro): 

→ Versteuerung des gesamten Sachbezugswertes

Summe der Sachbezugswerte bis zum Freibetrag (1.080,00 Euro):  keine Versteuerung

 

Summe der Sachbezugswerte pro Jahr höher als Freibetrag: 

→ nur Versteuerung des Betrags, der über 1.080,00 Euro liegt

Praxisbeispiel:

1 TagesTicket M Fern F (2. Kl.) aus dem persönlichen Freifahrkontingent sind pro Monat steuerfrei abrufbar

Praxisbeispiel:

Mehrere TagesTickets M Fern F (2. Kl.) aus dem persönlichen Freifahrkontingent sind monatsunabhängig steuerfrei abrufbar